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   LSG Baden-Württemberg, 07.05.1993 - L 4 KR 766/90   

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https://dejure.org/1993,40483
LSG Baden-Württemberg, 07.05.1993 - L 4 KR 766/90 (https://dejure.org/1993,40483)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 07.05.1993 - L 4 KR 766/90 (https://dejure.org/1993,40483)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 07. Mai 1993 - L 4 KR 766/90 (https://dejure.org/1993,40483)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • GemSOGB, 04.06.1974 - GmS-OGB 2/73

    Keine Krankenversicherungspflicht aufgrund der Höhe des Verdienstes;

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 07.05.1993 - L 4 KR 766/90
    Dies ist auch dann der Fall, wenn hierüber Streit nicht zwischen den Versicherungsträgern bzw. der Einzugsstelle und dem Arbeitgeber oder dem Arbeitnehmer besteht, sondern zwischen dem (möglichen) Arbeitgeber und einer Person, die sich für einen Arbeitnehmer hält (vgl. GmS 0GB, Beschl. vom 4. Juni 1974 - GmS-OGB 2/73 - BSGE 37, 292 = SozR 1500 § 51 Nr. 2 zum Arbeitgeberzuschuß nach § 405 RVO a.F.; BSG SozR 2200 § 394 Nr. 1 zur Feststellungsklage des Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber wegen Rechtmäßigkeit des Beitragsabzugs vom Lohn; BSGE 43, 148, 149 = SozR 2200 § 1385 Nr. 3 zum Streit zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer über die Pflicht, für einen Entwicklungshelfer Beiträge zu zahlen).
  • BSG, 07.06.1979 - 12 RK 13/78

    Sozialgerichtsbarkeit - Rechtsweg - Arbeitnehmer gegen Arbeitgeber -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 07.05.1993 - L 4 KR 766/90
    Dies ist auch dann der Fall, wenn hierüber Streit nicht zwischen den Versicherungsträgern bzw. der Einzugsstelle und dem Arbeitgeber oder dem Arbeitnehmer besteht, sondern zwischen dem (möglichen) Arbeitgeber und einer Person, die sich für einen Arbeitnehmer hält (vgl. GmS 0GB, Beschl. vom 4. Juni 1974 - GmS-OGB 2/73 - BSGE 37, 292 = SozR 1500 § 51 Nr. 2 zum Arbeitgeberzuschuß nach § 405 RVO a.F.; BSG SozR 2200 § 394 Nr. 1 zur Feststellungsklage des Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber wegen Rechtmäßigkeit des Beitragsabzugs vom Lohn; BSGE 43, 148, 149 = SozR 2200 § 1385 Nr. 3 zum Streit zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer über die Pflicht, für einen Entwicklungshelfer Beiträge zu zahlen).
  • BSG, 27.01.1977 - 8 REh 1/75
    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 07.05.1993 - L 4 KR 766/90
    Dies ist auch dann der Fall, wenn hierüber Streit nicht zwischen den Versicherungsträgern bzw. der Einzugsstelle und dem Arbeitgeber oder dem Arbeitnehmer besteht, sondern zwischen dem (möglichen) Arbeitgeber und einer Person, die sich für einen Arbeitnehmer hält (vgl. GmS 0GB, Beschl. vom 4. Juni 1974 - GmS-OGB 2/73 - BSGE 37, 292 = SozR 1500 § 51 Nr. 2 zum Arbeitgeberzuschuß nach § 405 RVO a.F.; BSG SozR 2200 § 394 Nr. 1 zur Feststellungsklage des Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber wegen Rechtmäßigkeit des Beitragsabzugs vom Lohn; BSGE 43, 148, 149 = SozR 2200 § 1385 Nr. 3 zum Streit zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer über die Pflicht, für einen Entwicklungshelfer Beiträge zu zahlen).
  • BSG, 09.12.1986 - 8 RK 9/85

    Strafgefangener - Krankenversicherung

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 07.05.1993 - L 4 KR 766/90
    Eine Versicherungspflicht kommt für solche Personen nur dann in Betracht, wenn sie - was vorliegend nicht der Fall ist - als sogenannte Freigänger im offenen Vollzug mit einem Arbeitgeber außerhalb der Anstalt ein Beschäftigungsverhältnis eingehen (BSGE 61, 62 = SozR 2200 § 216 Nr. 9; Peters, aaO, § 5 SGB V Rz. 15; Seewald, aaO, § 7 SGB IV Rz. 38).
  • BSG, 31.10.1967 - 3 RK 84/65

    Versicherungspflicht - Strafgefangene - Sicherungsverwahrte - Strafanstaltsarbeit

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 07.05.1993 - L 4 KR 766/90
    Von jeher wird hierbei - als ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal - gefordert, daß es sich um eine freiwillige Tätigkeit handeln muß, die bei Arbeiten eines Strafgefangenen oder einer Person im Vollzug einer Maßnahme zur Besserung und Sicherung nicht vorliegt (vgl. Reichsversicherungsamt, Amtliche Nachrichten - AN 93, S. 111; ständige Rechtsprechung des Bundessozialgerichts - BSG -" z.B. BSGE 27, 197 f. = SozR Nr. 54 zu § 165 RVO; SozR 2200 § 1246 Nr. 157; Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung S. 309 m.w.N.; KassKomm-Seewald, Stand Jan. 1992, § 7 SGB IV Rz. 35; KassKomm-Peters, aaO, § 5 SGB V Rz. 15).
  • LSG Baden-Württemberg, 16.12.2015 - L 5 KR 4976/13
    Eine erste gegen das L. gerichtete Klage des Klägers auf Feststellung der Sozialversicherungspflicht seiner Tätigkeit blieb erfolglos (Urteil des Sozialgerichts Mannheim (SG) vom 23.06.1989 - 8 Kr 2204/86 -, Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg (LSG) vom 07.05.1993 - 4 Kr 766/90 - Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 11.09.1995 - 12 RK 31/93 -).

    Der Kläger erhob dagegen am 21.09.2010 Widerspruch und berief sich zur Begründung auf das Urteil des LSG vom 07.05.1993 (L 4 Kr 766/90).

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts und des Vorbringens der Beteiligten wird auf die Schriftsätze der Beteiligten, die Verwaltungsakten der Beklagten und die Akten des SG zu den Verfahren S 8 Kr 2204/86, S 10 Kr 2471/96 und S 11 KR 4345/10 und auf die Akten des LSG zu den Verfahren L 4 Kr 766/90, L 4 Kr 2455/97 und L 5 KR 4976/13 Bezug genommen.

    Auf die Ausführungen zur Versicherungspflicht in der Arbeitslosenversicherung im Urteil des LSG vom 07.05.1993 (4 Kr 766/90) kann sich der Kläger schon deshalb nicht berufen, weil das Urteil des LSG insoweit vom BSG (Urteil vom 11.09.1995 - 12 RK 31/93 -) aufgehoben worden ist.

  • BSG, 11.09.1995 - 12 RK 31/93

    Entscheidung über Beitragszahlung von Strafgefangenen

    Mit den materiell-rechtlichen Fragen hat sich außer dem LSG Baden-Württemberg in dem hier angefochtenen Urteil vom 7. Mai 1993 - L 4 Kr 766/90 - auch das LSG Nordrhein-Westfalen im Urteil vom 17. Januar 1995 - L 5 (6/11) Kr 10/92 befaßt (Recht und Psychiatrie 1995, 76 mit Anm. Mrozynski).
  • BSG, 06.11.1997 - 11 RAr 33/97

    Beitragspflicht als Gefangener

    Dabei sind Untergebrachte Entscheidungen der Vollzugsanstalten nicht etwa wehrlos ausgeliefert (dahingehende Befürchtungen sind in dem Urteil des LSG Baden-Württemberg vom 7. Mai 1993 - L 4 Kr 766/90 - angedeutet).
  • BSG, 04.09.2018 - B 12 KR 18/17 R

    Keine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung während der

    Seine auf Feststellung der Sozialversicherungspflicht für die Zeit ab 1.4.1986 gerichteten Klagen gegen das Land Baden-Württemberg ( SG Mannheim Urteil vom 23.6.1989 - 8 Kr 2204/86; LSG Baden-Württemberg Urteil vom 7.5.1993 - 4 Kr 766/90; BSG Urteil vom 11.9.1995 - 12 RK 31/93) und die Einzugsstelle ( SG Mannheim Urteil vom 23.6.1997 - S 10 Kr 2471/96; LSG Baden-Württemberg Urteil vom 24.4.1998 - L 4 KR 2455/97) blieben ohne Erfolg.
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